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Neue Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter und Makler ab 1.8. 2018

HausverwaltungsCheckerLetztes Update 13.02.2018 Lesezeit 1:00 Min.

Ab August 2018 gilt für Immobilienverwalter und Makler eine Zulassungspflicht. Außerdem wird anstelle des ursprünglich geplanten Sachkundenachweises eine Fortbildungspflicht eingeführt.

Das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ wurde am 23.10. 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1.8. 2018 in Kraft.

Was ändert sich genau durch das neue Gesetz?

  • Zulassungspflicht: Gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien benötigen eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Das gilt gleichermaßen für WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum.
  • Weiterbildungspflicht: Künftig müssen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler regelmäßige Weiterbildungen nachweisen, ansonsten drohen Bußgelder. Der Umfang der Fortbildungen beläuft sich auf 20 Stunden, die innerhalb von drei Jahren abgeleistet werden können.
  • Nachweise und Versicherung: Neben einem Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und von geordneten Vermögensverhältnissen müssen Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Übergangsfristen

Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2018 gibt es eine Übergangsfrist von sechs Monaten, innerhalb derer bereits tätige Wohnimmobilienverwalter noch Zeit haben, die erforderliche Erlaubnis zu beantragen.

Außerdem sind Verwalter und Makler mit einem Fortbildungsabschluss oder einer staatlich anerkannten Ausbildung, wie Immobilienkaufmann oder -fachwirt, zunächst noch drei Jahre nach Aufnahme der erlaubnispflichtigen Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit.

Details zur Weiterbildungspflicht, wie Art, Inhalte, Befreiungen oder Deligierungsmöglichkeiten an Mitarbeiter werden noch geregelt, zum Beispiel in der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung). Wann mit einer Veröffentlichung zu rechnen ist, ist derzeit noch unklar.

Ausschnitt Gesetzesvorlage

Verbände fordern weiterhin Sachkundenachweis

Der DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V.) und der Immobilienverband IVD begrüßen das neue Gesetz, wollen sich in der neuen Legislaturperiode aber weiterhin für die Einführung eines umfassenderen Sachkundenachweises für Immobilienverwalter und Makler einsetzen.

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Tipp: objego