Immobilien einfach, sicher und digital verwalten – kostenlos starten mit objego!
Immobilien einfach, sicher und digital verwalten – kostenlos starten mit objego!

Studie: Unnötige Wasserzählerwechsel belasten private und öffentliche Haushalte

HausverwaltungsCheckerLetztes Update 14.05.2018 Lesezeit 1:21 Min.

Eine Studie des Hamburg Instituts ermittelt ein Einsparpotential von 500 Millionen Euro für private und öffentliche Haushalte – wenn die Eichfristen für Wohnungswasserzähler verlängert werden.

Das deutsche Mess- und Eichgesetz schreibt vor, dass Warmwasserzähler nach fünf und Kaltwasserzähler nach sechs Jahren Betrieb ausgetauscht werden müssen. In der Praxis werden allerdings nach fünf Jahren oft gleich beide Zähler entsorgt. Nur bei Wohnungswasserzählern kann durch Stichprobenverfahren die Eichfrist für bauartgleiche Typen einmalig um drei Jahre verlängert werden.

Im Rahmen der Studie haben Gutachter nun ermittelt, dass rund 95 Prozent der gängigen Wasserzähler bei Stichproben noch sehr genaue Messergebnisse erzielten und Abweichungen innerhalb der eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen liegen. Demnach stehen die Kosten für die häufigen Zählerwechsel in keinem Verhältnis zu den minimalen Fehlmessungen.

Die Empfehlung der Wissenschaftler ist daher, die Eichfristen für Wasserzähler deutlich zu verlängern. Zum Vergleich: in den USA und Kanada beträgt die Eichfrist für Wasserzähler 17 Jahre, in Frankreich 18 und in Spanien sogar 23 Jahre. Auch der Vergleich mit anderen Wohn-Nebenkosten zeigt die Unverhältnismäßigkeit der häufigen Zählerwechsler: so verursachen Ungenauigkeiten beim Ablesen des Heizwärmeverbrauches deutlich höhere Kosten für Haushalte – trotzdem unterliegen Heizkostenverteiler bislang keiner Eichpflicht in Deutschland.

Für eine Verlängerung des Wechselturnus für Wasserzähler müsste das Mess- und Eichrecht entsprechend geändert werden. Hier rät die Studie zu einer Vereinheitlichung und einer technologiespezifischen Differenzierung:

  • Flügelradzähler (kalt und warm) in Häusern und Wohnungen: 15 Jahre
  • Utraschallzähler (kalt und warm) in Häusern und Wohnungen: 20 Jahre

Auch die Fristenverlängerung durch Stichprobenverfahren soll verlängert werden und für zweimal fünf Jahre möglich sein. „Durch diese an anderen Industriestaaten orientierte Neuregelung könnten volkswirtschaftliche Gewinne sowie niedrigere Wohnnebenkosten in Höhe von jährlich insgesamt deutlich über 500 Millionen Euro erzielt werden”, so das Fazit des Hamburg Instituts.

Die Studie wurde im Auftrag der großen wohnungswirtschaftlichen Verbände (BFW – Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, DDIV – Dachverband Deutscher Immobilienverwalter, DMB – Deutscher Mieterbund, GdW – Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & Grund Deutschland) durchgeführt. Sie ist auf Anfrage bei den beteiligten Verbänden erhältlich.

Auch interessant:

Tipp: objego