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Nebenkostenabrechnung mit Taschenrechner und Wohngebäude auf einem Schreibtisch

Nebenkostenabrechnung erstellen: Anleitung, Fristen und Muster

· Carolin Schmidt · 17 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung mit Taschenrechner und Wohngebäude auf einem Schreibtisch

Die Nebenkostenabrechnung ist die Pflicht, die kaum ein Vermieter gern macht. Belege sortieren, Verbräuche ablesen, Quadratmeter zusammenrechnen, und am Ende muss alles auf den Cent stimmen, sonst kommt der Mieter mit dem Mieterverein um die Ecke. Wer das einmal versemmelt hat, weiß, wie viel Ärger eine fehlerhafte Abrechnung kostet.

Dabei ist die Sache an sich klar geregelt. Welche Kosten du umlegen darfst, steht in der Betriebskostenverordnung. Wann die Abrechnung beim Mieter sein muss, regelt das BGB. Und wie du die Kosten verteilst, hängt am Verteilerschlüssel, den du im Mietvertrag vereinbart hast. In diesem Ratgeber bekommst du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die wichtigsten Fristen und ein vollständig durchgerechnetes Muster für eine Wohnung. Dazu die häufigsten Fehler und ein ehrlicher Blick darauf, wann sich Software überhaupt lohnt.

Musst du als Vermieter überhaupt abrechnen?

Kurz gesagt: Das entscheidet dein Mietvertrag, nicht dein Zeitplan. Abrechnen musst du immer dann, wenn du mit dem Mieter monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart hast. Dann schreibt § 556 Absatz 3 BGB eine jährliche Abrechnung vor, und zwar auch dann, wenn am Ende ein Guthaben für den Mieter herauskommt.

Zwei Konstellationen nehmen dir die Pflicht ab:

  • Betriebskostenpauschale: Der Mieter zahlt einen festen Betrag, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch gilt. Abgerechnet wird nicht, nachgefordert werden kann aber auch nichts.
  • Inklusivmiete: Die Betriebskosten stecken in der Warmmiete, eine getrennte Umlage ist gar nicht vereinbart. Auch hier entfällt die Abrechnung.

Beide Varianten sind bequem und riskant zugleich: Steigen die Kosten, trägst du die Differenz selbst. Der Regelfall in Deutschland ist deshalb die Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung, und um die geht es im Rest dieses Ratgebers.

Was gehört in die Nebenkostenabrechnung

Eine vollständige Nebenkostenabrechnung ist mehr als eine Endsumme. Damit sie formell wirksam ist, muss sie ein paar Pflichtbestandteile enthalten. Fehlt einer davon, kannst du am Ende nichts nachfordern, selbst wenn deine Zahlen stimmen.

Zwingend gehören dazu:

  • die Zusammenstellung der Gesamtkosten pro Kostenart (also was im ganzen Haus angefallen ist)
  • der jeweils angewendete Verteilerschlüssel mit Erläuterung
  • die Berechnung des Anteils, der auf die konkrete Wohnung entfällt
  • der Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen
  • das Ergebnis, also Nachzahlung oder Guthaben

Der Abrechnungszeitraum darf höchstens zwölf Monate umfassen. Bei den meisten Vermietern ist das schlicht das Kalenderjahr, also Januar bis Dezember. Du kannst aber auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr nehmen, solange es konsistent bleibt. Wichtig ist, dass der Zeitraum in der Abrechnung sauber benannt ist.

Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein

Der häufigste formale Streitpunkt ist die Nachvollziehbarkeit. Ein Mieter muss aus dem Dokument heraus verstehen können, wie du auf seinen Anteil kommst, ohne einen Taschenrechner und drei Telefonate. Das heißt: Du gibst die Gesamtkosten an, den Verteilerschlüssel und die Rechnung, die zu seinem Betrag führt. Eine reine Endsumme ohne Herleitung reicht nicht.

Die einzelnen Rechnungen und Belege musst du der Abrechnung nicht von vornherein beilegen. Der Mieter hat aber ein Recht darauf, sie einzusehen, wenn er danach fragt. Sortier deine Belege also so, dass du sie im Zweifel innerhalb weniger Tage vorlegen kannst.

Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten

Hier entscheidet sich der größte Teil der Streitigkeiten. Nicht jeder Euro, den du als Eigentümer ausgibst, lässt sich auf den Mieter umlegen. Maßgeblich ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Was dort als Betriebskosten genannt ist, darf rein, der Rest nicht.

Was du umlegen darfst

Umlagefähig sind laufende Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes regelmäßig entstehen. Dazu zählen unter anderem:

  • Grundsteuer
  • Wasser, Abwasser und Entwässerung
  • Heizung und Warmwasser
  • Aufzug
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes
  • Hauswart
  • Antenne oder Kabelanschluss
  • Betriebskosten von Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküche

Wichtig ist die Voraussetzung im Mietvertrag. Damit du Betriebskosten überhaupt umlegen darfst, muss im Vertrag stehen, dass der Mieter sie trägt. Üblich ist die Formulierung, dass der Mieter die Betriebskosten im Sinne der BetrKV übernimmt. Ohne diese Vereinbarung trägst du sie selbst, da hilft auch die schönste Abrechnung nichts.

Was du nicht umlegen darfst

Nicht umlagefähig sind vor allem Kosten, die mit der Instandhaltung und Verwaltung des Eigentums zusammenhängen. Diese trägst du als Eigentümer. Dazu gehören:

  • Verwaltungskosten (zum Beispiel das Honorar für die Hausverwaltung oder deine eigene Arbeitszeit)
  • Instandhaltung und Instandsetzung (Reparaturen, Wartung im Sinne von Mängelbeseitigung)
  • Reparaturrücklagen und Rücklagen für künftige Maßnahmen
  • Kontoführungs- und Bankgebühren
  • einmalige Kosten, die nicht regelmäßig anfallen

Der Klassiker unter den Fehlern: Du lässt die Heizung reparieren und schreibst die Rechnung in die Nebenkosten. Das geht nicht. Die laufenden Wartungskosten der Heizungsanlage sind umlagefähig, die Reparatur selbst nicht. Trenn diese Posten konsequent, sonst fliegt dir die Abrechnung beim Widerspruch um die Ohren.

Welche Fristen du einhalten musst

Die wichtigste Frist steht in § 556 BGB: Du musst dem Mieter die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Rechnest du das Kalenderjahr 2025 ab, hast du also bis zum 31. Dezember 2026 Zeit.

Diese Frist ist hart. Verpasst du sie, kannst du grundsätzlich keine Nachzahlung mehr verlangen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du die Verspätung nicht zu vertreten hast, etwa weil dir ein Versorger die Endabrechnung verschleppt. Solche Fälle sind aber selten, und du musst sie im Zweifel beweisen. Verlass dich nicht darauf.

Wichtig: Die Frist betrifft nur deine Nachforderung. Ein Guthaben des Mieters musst du auch nach Fristablauf auszahlen. Die Säumnis schützt also den Mieter, nicht dich.

Wann gilt die Abrechnung als zugestellt

Es kommt nicht darauf an, wann du die Abrechnung abschickst, sondern wann sie beim Mieter ankommt. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum. Wer am 30. Dezember die Post einwirft, riskiert, dass die Frist nicht gewahrt ist. Plane also genug Puffer ein und verschick die Abrechnung nicht auf den letzten Drücker.

Den richtigen Verteilerschlüssel wählen

Der Verteilerschlüssel legt fest, nach welchem Maßstab du die Gesamtkosten auf die einzelnen Wohnungen aufteilst. Im Idealfall hast du das im Mietvertrag geregelt. Steht dort nichts, gilt nach Gesetz die Wohnfläche als Standard.

Die gängigen Schlüssel:

  • Wohnfläche: der Standard für die meisten Kostenarten. Anteil = Quadratmeter der Wohnung geteilt durch Gesamtquadratmeter.
  • Personenzahl: sinnvoll bei verbrauchsnahen Kosten wie Müll oder Wasser, wenn keine separaten Zähler vorhanden sind.
  • Wohneinheiten: pro Wohnung der gleiche Anteil, etwa für die Grundgebühr eines Kabelanschlusses.
  • Verbrauch: Pflicht bei Heizung und Warmwasser. Hier schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.

Heizung und Warmwasser sind der Sonderfall. Nach Fläche verteilen reicht hier nicht. Die Heizkostenverordnung verlangt eine verbrauchsabhängige Erfassung über Heizkostenverteiler oder Zähler. Ignorierst du das, darf der Mieter seinen Anteil um 15 Prozent kürzen. Bei der Heizung lohnt sich der Dienstleister, der Ablesung und Abrechnung übernimmt, fast immer.

Den Schlüssel nicht eigenmächtig wechseln

Hast du einen Schlüssel vereinbart, kannst du ihn nicht jedes Jahr nach Gusto ändern, weil es dir gerade passt. Ein Wechsel braucht die Zustimmung des Mieters oder einen sachlichen Grund. Bleib konsistent. Das spart dir Diskussionen und macht deine Abrechnungen über die Jahre vergleichbar.

Nebenkosten berechnen: ein Muster zum Nachrechnen

Auf dem Papier klingen die Regeln einfach. Ob sie tatsächlich aufgehen, zeigt sich erst an einer echten Abrechnung. Deshalb hier ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Die Zahlen sind frei gewählt und dienen nur dazu, den Aufbau zu zeigen. Die Struktur darunter ist aber genau die, die deine eigene Abrechnung haben muss.

Ausgangslage: ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen und 320 Quadratmetern Gesamtwohnfläche, insgesamt acht Bewohner. Abgerechnet wird Wohnung B mit 80 Quadratmetern, also 25 Prozent der Fläche, bewohnt von drei Personen, also 37,5 Prozent der Bewohner. Die Heizkosten werden zu 70 Prozent nach Verbrauch und zu 30 Prozent nach Fläche verteilt, der abgelesene Verbrauchsanteil der Wohnung liegt bei 22 Prozent.

Muster-Nebenkostenabrechnung für Wohnung B, Abrechnungsjahr 2025

Grundsteuer
Gesamtkosten 1.200 EUR
Schlüssel Wohnfläche (25 %)
Anteil Wohnung B 300 EUR
Gebäudeversicherung
Gesamtkosten 960 EUR
Schlüssel Wohnfläche (25 %)
Anteil Wohnung B 240 EUR
Müllabfuhr
Gesamtkosten 640 EUR
Schlüssel Personen (37,5 %)
Anteil Wohnung B 240 EUR
Wasser und Abwasser
Gesamtkosten 1.440 EUR
Schlüssel Personen (37,5 %)
Anteil Wohnung B 540 EUR
Gartenpflege
Gesamtkosten 480 EUR
Schlüssel Wohnfläche (25 %)
Anteil Wohnung B 120 EUR
Gebäudereinigung
Gesamtkosten 720 EUR
Schlüssel Wohnfläche (25 %)
Anteil Wohnung B 180 EUR
Allgemeinstrom
Gesamtkosten 240 EUR
Schlüssel Wohnfläche (25 %)
Anteil Wohnung B 60 EUR
Heizung und Warmwasser
Gesamtkosten 4.800 EUR
Schlüssel Verbrauch und Fläche
Anteil Wohnung B 1.099,20 EUR
Summe
Gesamtkosten 10.480 EUR
Schlüssel alle Kostenarten
Anteil Wohnung B 2.779,20 EUR

Alle Angaben ohne Gewähr. Preise können sich jederzeit ändern.

Die Heizkosten-Zeile ist die einzige, die zwei Rechenschritte braucht. Von den 4.800 Euro entfallen 30 Prozent auf die Grundkosten, also 1.440 Euro, davon trägt Wohnung B ihre 25 Prozent Flächenanteil und damit 360 Euro. Die übrigen 70 Prozent, also 3.360 Euro, werden nach Verbrauch verteilt: 22 Prozent davon sind 739,20 Euro. Zusammen ergibt das die 1.099,20 Euro aus der Tabelle.

Aus der Summe wird das Ergebnis. Wohnung B hat monatlich 220 Euro vorausgezahlt, über zwölf Monate also 2.640 Euro. Von den 2.779,20 Euro Kostenanteil bleibt damit eine Nachzahlung von 139,20 Euro. Diese drei Zeilen, Summe des Anteils, Abzug der Vorauszahlungen, Ergebnis, gehören ans Ende jeder Abrechnung.

Warum das Muster so aussieht und nicht kürzer: Genau diese vier Spalten sind die Pflichtbestandteile aus dem ersten Kapitel. Gesamtkosten je Kostenart, der angewendete Schlüssel, der Anteil der Wohnung, dann der Abzug der Vorauszahlungen und das Ergebnis. Wer stattdessen nur eine Endsumme schickt, hat eine formell unwirksame Abrechnung verschickt, auch wenn sich der Betrag am Ende als richtig erweist.

Nebenkostenabrechnung erstellen: die Anleitung Schritt für Schritt

Wer weiß, was rein darf und wie er verteilt, kann die Erstellung in einer festen Reihenfolge abarbeiten. So gehst du vor:

  • Schritt 1: Belege sammeln. Trag alle Rechnungen des Abrechnungszeitraums zusammen, von der Grundsteuer über die Versicherung bis zur Müllgebühr. Sortier sie nach Kostenart.
  • Schritt 2: Umlagefähigkeit prüfen. Geh jede Position durch und sortier nicht umlagefähige Kosten konsequent aus. Reparaturen, Verwaltung und Rücklagen kommen raus.
  • Schritt 3: Verbräuche ablesen. Bei Heizung und Wasser brauchst du die abgelesenen Zählerstände oder die Abrechnung deines Ablesedienstes.
  • Schritt 4: Gesamtkosten je Kostenart bilden. Fass die Belege pro Kostenart zu einer Gesamtsumme zusammen.
  • Schritt 5: Verteilerschlüssel anwenden. Rechne für jede Kostenart den Anteil der Wohnung aus, nach Fläche, Personen, Einheiten oder Verbrauch.
  • Schritt 6: Vorauszahlungen abziehen. Zieh die monatlichen Vorauszahlungen des Mieters von seinem Kostenanteil ab.
  • Schritt 7: Ergebnis ermitteln. Steht eine Nachzahlung oder ein Guthaben? Schreib das klar in die Abrechnung.
  • Schritt 8: Fristgerecht zustellen. Verschick die Abrechnung so, dass sie nachweislich vor Fristablauf beim Mieter ankommt.

Bei einer einzelnen Wohnung mit überschaubaren Kosten schaffst du das mit einer sauberen Tabelle in einer Stunde. Sobald mehrere Einheiten, Mieterwechsel im Jahr und verbrauchsabhängige Posten dazukommen, wird es schnell unübersichtlich. Dann lohnt ein Blick auf Software, die die Rechnerei und die Belegverwaltung übernimmt.

Die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest

Die meisten Abrechnungen scheitern nicht an komplizierter Mathematik. Es sind die gleichen Fehler, die sich Jahr für Jahr wiederholen.

Fehler 1: nicht umlagefähige Kosten eingerechnet

Verwaltungskosten und Reparaturen tauchen erstaunlich oft in Abrechnungen auf, obwohl sie nicht reingehören. Sobald der Mieter Einsicht verlangt und das entdeckt, wird die ganze Abrechnung unglaubwürdig. Prüf jede Position gegen die BetrKV.

Fehler 2: die Zwölf-Monats-Frist verpasst

Der teuerste Fehler überhaupt. Wer die Frist aus § 556 BGB reißt, verliert seine Nachforderung komplett. Setz dir die Deadline mit drei Monaten Puffer in den Kalender und fang früh genug mit dem Belegesammeln an.

Fehler 3: Mieterwechsel falsch abgegrenzt

Zieht ein Mieter mitten im Jahr aus, musst du die Kosten zeitanteilig aufteilen. Verbrauchsabhängige Posten wie Heizung gehören sauber zum Auszugszeitpunkt abgegrenzt, sonst zahlt der Nachmieter für den Vorgänger mit. Eine Zwischenablesung bei Auszug spart hier viel Streit.

Fehler 4: Abrechnung nicht nachvollziehbar

Eine Abrechnung, die nur die Endsumme nennt, ist formell unwirksam. Gib immer die Gesamtkosten, den Schlüssel und die Herleitung des Mieteranteils an. Lieber eine Zeile zu viel als eine zu wenig.

Fehler 5: Belege nicht aufbewahrt

Wenn der Mieter Einsicht verlangt und du die Rechnung vom Gärtner nicht mehr findest, schwächt das deine Position. Bewahr alle Belege geordnet auf, mindestens bis zum Ablauf der Einwendungsfrist des Mieters.

Was tun beim Widerspruch des Mieters

Der Mieter hat nach Erhalt der Abrechnung zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben. Innerhalb dieser Frist kann er die Abrechnung prüfen, Belegeinsicht verlangen und konkrete Punkte beanstanden. Reagiert er nicht, gilt die Abrechnung als anerkannt.

Kommt ein Widerspruch, bleib sachlich. Nimm dir den beanstandeten Punkt vor und prüf ihn anhand deiner Belege. Oft geht es um einzelne Positionen, nicht um die ganze Abrechnung. Hat der Mieter recht, korrigier den Fehler und schick eine berichtigte Abrechnung. Liegt er falsch, erklär ihm transparent, wie sich sein Anteil zusammensetzt, und biete die Belegeinsicht aktiv an. Offene Kommunikation verhindert die meisten Eskalationen, bevor der Mieterverein oder ein Anwalt ins Spiel kommt.

Wann sich Software für die Nebenkostenabrechnung lohnt

Für eine einzige Wohnung tut es eine gut gebaute Tabelle. Sobald du mehrere Einheiten verwaltest, Mieter im Jahr wechseln oder du jedes Jahr aufs Neue dieselben Fehler bei der Abgrenzung machst, rechnet sich der Umstieg auf Software. Sie kennt die umlagefähigen Kostenarten, erledigt den Verteilerschlüssel automatisch und grenzt Mieterwechsel zeitanteilig ab. Am Ende kommt ein nachvollziehbares Dokument heraus, das die Pflichtbestandteile enthält.

Der größte praktische Vorteil ist die Wiederholbarkeit. Einmal die Objekte, Einheiten und Schlüssel angelegt, läuft die Abrechnung im Folgejahr in einem Bruchteil der Zeit. Die meisten Programme binden außerdem die Heizkostenabrechnung des Ablesedienstes ein und übernehmen die Werte direkt, statt sie abzutippen.

Welches Programm zu dir passt, hängt an deiner Portfoliogröße und deinem Budget. Vier der Anbieter, die wir listen, decken die Nebenkostenabrechnung ab, und zwar zu sehr unterschiedlichen Konditionen.

Was die Nebenkostenabrechnung bei den gelisteten Anbietern kostet

Preis ab 0,95 EUR im Monat
Gerechnet je Wohneinheit
Heizkosten im Modul enthalten
Preis ab 4,50 EUR im Monat
Gerechnet je Immobilie
Heizkosten erst ab Premium
Preis ab 9,99 EUR netto im Monat
Gerechnet je Staffel ab 5 Einheiten
Heizkosten enthalten
Preis ab 79 EUR netto im Jahr
Gerechnet je Staffel bis 5 Einheiten
Heizkosten enthalten

Alle Angaben ohne Gewähr. Preise können sich jederzeit ändern.

Ein paar Details passen in keine Tabellenzelle:

  • Bei objego kostet die Nebenkostenabrechnung 0,95 EUR je Wohneinheit im Monat, brutto. Das Basis-Paket selbst bleibt kostenlos, das Nebenkosten-Modul bucht man einzeln dazu, inklusive Heizkostenabrechnung für Selbstableser.
  • Bei hellohousing zählt die Immobilie, nicht die einzelne Wohnung: bis zu neun Mieteinheiten passen in einen Vertrag, der sich monatlich kündigen lässt. Wer die Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung braucht, muss in den Premium-Tarif wechseln, für 9,50 EUR im Monat.
  • immocloud ruft 9,99 EUR netto im Monat auf, für fünf Einheiten bei zwölf Monaten Laufzeit. Als Einheit zählt alles mit eigenem Mietvertrag, also auch Gewerbefläche, Garage und Stellplatz. Dafür bekommst du Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung, Bankanbindung, Mahnwesen und DATEV-Export in einem Paket.
  • vermieter1.de verlangt 79 EUR netto im Jahr für bis zu fünf Einheiten, gekündigt wird mit einem Monat Frist. Der Anlage-V-Export ist im Preis dabei, ein DATEV-Export dagegen nicht.

Preise aus unseren Anbieter-Akten, geprüft zwischen Mai und September 2026. Maßgeblich bleibt die Preisseite des jeweiligen Anbieters. Die ausführliche Gegenüberstellung mit Funktionsumfang steht in unserem Vergleich der Nebenkostenabrechnung-Software, den breiteren Marktüberblick liefert der Hausverwaltungssoftware-Vergleich. Wer nicht selbst sortieren will, beantwortet im Software-Finder sechs Fragen und bekommt die Anbieter genannt, die zu Einheitenzahl und Aufgaben passen.

Nebenkostenabrechnung online erstellen

Alle vier Programme oben laufen im Browser, du installierst nichts. Der Ablauf ist überall ähnlich: Du legst Objekt und Einheiten an und erfasst die Mieter mit Einzugsdatum und Vorauszahlung. Dann lädst du die Belege hoch oder scannst sie ein, legst den Verteilerschlüssel je Kostenart fest und lässt das PDF erzeugen. Der Aufwand steckt im ersten Jahr, danach ziehst du die Stammdaten weiter und tauschst nur noch die Belege aus.

Vor der Anmeldung lohnen sich zwei Blicke in die Details. Lässt sich deine Bank anbinden, wenn du die Mieteingänge automatisch abgleichen willst? Und ist die Heizkostenabrechnung schon im Einstiegstarif enthalten oder erst im nächsthöheren? Genau daran unterscheiden sich die Einstiegstarife am deutlichsten, wie die Tabelle oben zeigt.

Geht die Nebenkostenabrechnung auch kostenlos?

Bei den Anbietern, die wir listen, nicht wirklich. objego hält das Basis-Paket dauerhaft gratis, die Nebenkostenabrechnung steckt aber im kostenpflichtigen Modul. Was tatsächlich nichts kostet, ist die Abrechnung in einer Tabellenkalkulation. Für eine Wohnung reicht das, und das Muster weiter oben ist dafür ein brauchbares Gerüst: eine Zeile je Kostenart, dazu je eine Spalte für Gesamtkosten, Schlüssel und Anteil.

Die Rechnung dreht sich, sobald mehrere Einheiten, Mieterwechsel oder verbrauchsabhängige Posten dazukommen. Bei zehn Einheiten liegen die günstigsten Programme bei rund zehn Euro im Monat, das ist überschaubar verglichen mit dem Aufwand, eine fehlerhafte Abrechnung nach einem Widerspruch komplett neu aufzustellen.

Ein nüchterner Hinweis aus der Praxis: Software nimmt dir das Rechnen ab, nicht das Denken. Ob eine Kostenart umlagefähig ist und ob dein Mietvertrag die Umlage überhaupt deckt, prüft kein Programm für dich. Die Verantwortung für die korrekten Eingaben bleibt bei dir.

Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Rechnest du das Kalenderjahr ab, muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter ankommen. Maßgeblich ist der Zugang, nicht der Absendetag. Verpasst du die Frist, kannst du in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Guthaben musst du aber trotzdem auszahlen.

Umlagefähig sind die laufenden Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Hauswart und Gebäudeversicherung. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart. Verwaltungskosten, Reparaturen und Rücklagen sind nicht umlagefähig und trägst du als Eigentümer.

Der Verteilerschlüssel legt fest, nach welchem Maßstab du die Gesamtkosten auf die Wohnungen aufteilst. Üblich sind Wohnfläche, Personenzahl, Wohneinheiten oder Verbrauch. Steht im Mietvertrag nichts, gilt die Wohnfläche als gesetzlicher Standard. Heizung und Warmwasser musst du nach der Heizkostenverordnung zu mindestens 50 Prozent verbrauchsabhängig abrechnen.

Der Mieter hat zwölf Monate ab Zugang Zeit, Einwendungen zu erheben. Er kann Belegeinsicht verlangen und einzelne Positionen beanstanden. Prüf den beanstandeten Punkt anhand deiner Belege. Hat er recht, korrigier die Abrechnung. Liegt er falsch, erklär die Herleitung seines Anteils und biete die Belegeinsicht an. Reagiert der Mieter nicht innerhalb der Frist, gilt die Abrechnung als anerkannt.

Nein, du musst die einzelnen Rechnungen nicht von vornherein mitschicken. Die Abrechnung muss aber nachvollziehbar sein, also Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und die Berechnung des Mieteranteils enthalten. Auf Verlangen muss der Mieter die Belege einsehen können, deshalb solltest du sie geordnet aufbewahren und im Zweifel kurzfristig vorlegen können.

Für eine einzelne Wohnung reicht eine saubere Tabelle. Ab mehreren Einheiten, bei Mieterwechseln im Jahr oder verbrauchsabhängigen Posten spart Software viel Zeit, weil sie den Verteilerschlüssel automatisch rechnet, Mieterwechsel abgrenzt und ein formell korrektes Dokument erzeugt. Den Überblick über Anbieter und Preise gibt unser Hausverwaltungssoftware-Vergleich. Die Prüfung, ob eine Kostenart umlagefähig ist, bleibt aber deine Aufgabe.

Weiterführend: Wie sich diese Posten in der Steuererklärung auswirken, zeigt unser Ratgeber zur Anlage V. Was die Verwaltung insgesamt kostet, klärt der Beitrag zu den Hausverwaltung Kosten. Und verwaltest du Wohnungseigentum statt Mietwohnungen? Dann ist die Hausgeldabrechnung dein Thema. Wie die aufgebaut ist, steht im Ratgeber Hausgeldabrechnung erstellen.

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